Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten.
Grundsätzlich gelten die in der Ordnung Ihres Studiengangs festgelegten Regelungen. Dieses hier sind nur ergänzende Hinweise.
Alle Klausurteilnehmer/innen müssen sich durch (1) den Studierendenausweis und (2) einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
Die Sitzordnung wird von uns festgelegt und kurz vor Beginn der Klausur bekannt gegeben.
Außer einem dokumentenechten blauen oder schwarzen Schreibstift sind keine weiteren Hilfsmittel zugelassen. (Insbesondere: Kein Vorlesungsskript, keine mitgebrachten Notizen, kein von Ihnen mitgebrachtes Papier, kein Taschenrechner, kein Handy. Bitte beachten Sie, dass ein während der Klausur eingeschaltetes Handy als Betrugsversuch gewertet wird.)
Bitte beachten Sie:
Prüfungsordnung §11 (2)
"Wer das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch
Täuschung, durch Verwendung von Quellen ohne
deren Nennung, durch Zitate ohne Kennzeichnung
oder durch Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu
beeinflussen sucht oder andere Studierende im Verlauf der Prüfung stört, hat die Prüfung nicht bestanden. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss bestimmen, dass eine Wiederholung der
Prüfung nicht möglich ist. Wird die Täuschung oder
der Versuch erst nach Erteilung des Nachweises bekannt, wird der Nachweis
rückwirkend aberkannt."
Schreibpapier wird von uns bereitgestellt. Für jede Lösung steht in der Klausur eine bestimmte Lösungsbox zur Verfügung. Gegebenenfalls können auch die beigefügten Zusatzblätter benutzt werden. Weitere Blätter sind auf Nachfrage erhältlich.
Begründungen sind nur dann notwendig, wenn die Aufgabenformulierung dies verlangt.
Jedes Blatt der abgegebenen Lösung muss mit Namen, Vornamen und Matrikelnummer gekennzeichnet sein; andernfalls werden diese Blätter nicht gewertet.
Werden zu einer Aufgabe zwei oder mehr Lösungen angegeben, so gilt die Aufgabe als nicht gelöst. Entscheiden Sie sich also immer für eine Lösung.
einen blau oder schwarz schreibenden dokumentenechten Stift
einen gültigen Lichtbildausweis
Ihren Studierendenausweis