3.4.6 Bestimmung der Abspiel-Hardware
Hier
wird die Hardware des Abspielrechners festgelegt.
Diese
Festlegung sollte möglichst detailliert sein, um dem Kunden klare
Informationen zu geben.
Möglicherweise
muß dieser die Hardware erst anschaffen.
Nicht
unwichtig ist der Aspekt der Rechtssicherheit, wenn die Hardwaredefinition
schriftlich im Exposé steht und durch den
Kunden abgenommen wurde.
Zur
Hardwaredefinition gehört:
- Prozessortyp
mit Taktfrequenz
- Grafikkartentyp
inklusive Anzahl der benötigten Farben und Auflösungen;
vielleicht auch Grafikspeicher
- Bildschirmtyp
mit Auflösung und Anzahl der Farben
- Größe
des Hauptspeichers RAM
- Geschwindigkeit
des CD-ROM Laufwerks
- Festplattenspeicher
(+ maximale Zugriffszeit)
- Soundkarte inklusive
Spezifizierungen
- eine Maus (wenn
auch schon fast überall vorhanden)
...es gibt auch heute noch Menschen, die "Mäuse" verabscheuen...
Dieses Dokument ist Bestandteil des Skriptes 'Der Trick mit dem Klick - über die Drehbucherstellung in einer Multimediaproduktion'. Copyright © 1998 by Gerome Laysor.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 22.05.2002. http://www.laysor.de
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