bullet3 3.4.6 Bestimmung der Abspiel-Hardware

Hier wird die Hardware des Abspielrechners festgelegt.

Diese Festlegung sollte möglichst detailliert sein, um dem Kunden klare Informationen zu geben.

Möglicherweise muß dieser die Hardware erst anschaffen.

Nicht unwichtig ist der Aspekt der Rechtssicherheit, wenn die Hardwaredefinition schriftlich im Exposé steht und durch den
Kunden abgenommen wurde.

Zur Hardwaredefinition gehört:

  • Prozessortyp mit Taktfrequenz
  • Grafikkartentyp inklusive Anzahl der benötigten Farben und Auflösungen;
    vielleicht auch Grafikspeicher
  • Bildschirmtyp mit Auflösung und Anzahl der Farben
  • Größe des Hauptspeichers RAM
  • Geschwindigkeit des CD-ROM Laufwerks
  • Festplattenspeicher (+ maximale Zugriffszeit)
  • Soundkarte inklusive Spezifizierungen
  • eine Maus (wenn auch schon fast überall vorhanden)
    ...es gibt auch heute noch Menschen, die "Mäuse" verabscheuen...

Dieses Dokument ist Bestandteil des Skriptes 'Der Trick mit dem Klick - über die Drehbucherstellung in einer Multimediaproduktion'.
Copyright © 1998 by Gerome Laysor.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 22.05.2002. http://www.laysor.de