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Bekanntmachung

von Förderrichtlinien für das Programm

"Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken"

(2. Auswahlrunde)

 

Vorbemerkungen

Lebenslanges Lernen, Qualifikationserwerb und Kompetenzentwicklung gewinnen immer größere Bedeutung sowohl für die Zukunft unserer Gesellschaft als auch für die persönliche Lebensgestaltung in Arbeit und Beruf, in der Familie, in Freizeit, Kultur und Politik. Für den Einzelnen bedeutet dies, Lernfähigkeit zu entwickeln, selbständig lernen zu lernen sowie Lernen als Weg zum Erwerb und Ausbau personaler, sozialer, fachlicher und methodischer Kompetenzen kontinuierlich zu praktizieren. Für Wirtschaft und Gesellschaft werden diese Kompetenzen zugleich zu entscheidenden Standortfaktoren für Innovationen und gesellschaftliche Gestaltungsfähigkeit, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können und den Anschluss an die sozialen und kulturellen Entwicklungen in der Welt nicht zu verlieren.

Eine neue breite Bewegung zur Förderung des lebenslangen Lernens aller Menschen ist daher heute notwendig sowohl für die Entwicklung und Wahrung der Lebenschancen der Menschen als auch für die Zukunftsfähigkeit der sozialen Demokratie in ihren wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und sozialen Entwicklungsperspektiven. Das Bildungssystem muss in seinen Zielen, Inhalten, Arbeitsformen und Strukturen die Grundlage dazu legen.

Lernen ein Leben lang bedeutet nicht nur eine höhere Bildungsbeteiligung möglichst vieler Menschen in allen Lebensphasen. Es hat darüber hinaus qualitative Auswirkungen für die Bildungspolitik. Lebenslanges Lernen bedeutet, einen Einstellungswandel zum Lernen herbeizuführen, Lernen als einen stetigen Prozess zu begreifen, der über das gesamte Leben hinweg eigenverantwortlich gestaltet werden muss. Da die Geschwindigkeit der Gesellschaftsveränderung und Innovationen der Wirtschaft ständig steigt, ist gleichzeitig eine selbstgesteuerte Anpassung der Qualifikationen erforderlich.

Zudem geht es um die Entwicklung einer neuen kulturellen Haltung, die Lernen im Lebensvollzug einbezieht, anerkennt und angemessen bewertet. Die klassischen Lernformen in Schule, beruflicher Ausbildung, Hochschule und Weiterbildung verlieren dabei nicht ihre Bedeutung, die Schlüsselrolle spielt aber ein stärker selbstgesteuertes, in der "Schule des Lebens" sich vollziehendes informelles Lernen im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Familie und in der Freizeit. Dies bedeutet, ein neues Lernprinzip zu entwickeln, Eigenverantwortung und Selbststeuerung zum Grundprinzip des Lernens zu machen.

Gerade ein solches Leitkonzept darf die Motivation und Förderung bislang benachteiligter Gruppen nicht vernachlässigen. Bildungspolitik und Bildungspraxis haben vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass niemand von Bildungs- und Karrierechancen ausgegrenzt und abgekoppelt wird. Bisher aus gesellschaftlichen Bereichen ausgegrenzte Gruppen gilt es daher zu integrieren und neue Benachteiligungen beim Zugang zu den Bildungsangeboten zu vermeiden. Mit einer vorausschauenden Orientierung des Bildungsangebotes am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Wandel und zugleich einer stärkeren Orientierung der Angebote an den Bedürfnissen jedes Individuums kann das Ausmaß der Ausgliederung und Ausgrenzung von Gruppen künftig verringert werden.

Wenn Lernen ein Leben lang zum Paradigma von Bildung wird, müssen sich auch die Aufgaben und Strukturen der klassischen Bildungsträger verändern. Eine zeitgemäße Lernkultur erfordert u.a. neue und mehr Beratungs- und Serviceangebote, aber auch mehr Flexibilität, Eigenverantwortung und Kommunikation aller Akteure, die auch neue Formen partnerschaftlicher Zusammenarbeit, insbesondere mit den Nachfragern und Nutzern selbst, erfordern. Bildungs- und Kulturinstitutionen, Sozial- und Jugendeinrichtungen, Vereine und Betriebe, Personen und deren Aktivitäten müssen deshalb angeregt werden, mit neuen Formen der Zusammenarbeit neue Wege des Lernens zu entwickeln und zu erproben.

Für die Organisation einer solchen neuen Lernkultur ist vor allem die regionale Ebene geeignet. Mit der räumlichen Nähe der Akteure und Institutionen ist es möglich, einen umfassenden lebensbegleitenden Lernprozess zu realisieren, die Verzahnung der Bildungsangebote zu organisieren und Bildungsprozesse im Hinblick auf gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen besser zwischen den Akteuren abzustimmen, den schnellen und effektiven Austausch der Akteure zu nutzen, die Vorzüge des virtuellen Lernens mit der weiterhin unerlässlichen Kommunikation im Klassenraum, an der Werkbank und im Hörsaal zu verknüpfen und bisher bildungsferne Gruppen zu erreichen. "Lernende Regionen" können so auch zur regionalen Identität beitragen.

 

1. Zuwendungszweck/Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" das Ziel, Bildungsanbieter und Bildungsnachfrager (Individuen, Betriebe etc.) sowie andere Interessierte im regionalen Umfeld "Lernende Region" zusammenzuführen. Dadurch sollen

  • die Motivation angeregt sowie die Befähigung zum selbständigen Lernen gefördert und
  • qualitative und quantitative Verbesserungen, nicht zuletzt im Sinne einer stärkeren Nutzerorientierung, bewirkt werden.

 

Um dies zu erreichen, wird der Auf- und Ausbau bildungsbereichs- und trägerübergreifender Netzwerke auf regionaler Ebene gefördert, die innovative Maßnahmen im Bereich lebensbegleitenden Lernens entwickeln und erproben.

Durch die im Rahmen des Netzwerkprogramms geförderten innovativen Maßnahmen sollen die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen erhöht, allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung stärker verzahnt und die Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie anderen Politikfeldern mit dem Ziel gestärkt werden, die Persönlichkeitsentwicklung und Handlungsfähigkeit der Menschen umfassend zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Die Netzwerke sollen an die in den Ländern, Regionen, Städten und Gemeinden vorhandenen Erfahrungen und Kooperationsstrukturen sowie bereits bestehenden Ansätze zum Aufbau bürgernaher Lernzentren anknüpfen. Sie sollen überregional miteinander verbunden werden, um den Erfahrungsaustausch untereinander und mit allen Interessierten zu fördern.

Es ist beabsichtigt, die Netzwerke auch für den Transfer von innovativen Ergebnissen aus weiteren Programmen des BMBF, die dem Ziel "Lernen – ein Leben lang" dienen, zu nutzen.

Im Rahmen des Programms "Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken" werden seit Juni/Juli 2001 bereits 54 Projekte im ganzen Bundesgebiet gefördert. Durch diese zweite Runde sollen etwa 25 weitere "Lernende Regionen" zur Förderung ausgewählt werden.

 

1.2 Zusammenarbeit mit den Ländern

Der Auf- und Ausbau "Lernender Regionen" erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern. Das Rahmenkonzept des Programms, das Grundlage für diese Förderrichtlinien ist, wurde am 19.6.2000 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung beschlossen.

Die Länder sind in die Auswahl der Projekte eingebunden. Ein Projekt wird ohne fachliche Unterstützung durch das betreffende Land nicht gefördert. Zur Programmsteuerung wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der über die Projektauswahl entscheidet und die Durchführung des Programms begleitet. Dem Lenkungsausschuss gehören je zur Hälfte Vertreter des BMBF und der Länder an. In beratender Funktion wurden weitere sachverständige Mitglieder hinzugezogen.

 

1.2 Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, seiner Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. Kostenbasis (AZK) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für ausgewählte Vorhaben zur Umsetzung der Ziele des Programms in befristet geförderten Projekten.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Förderfähigkeit

Förderfähig sind

innovative Maßnahmen im Bereich lebensbegleitenden Lernens, die

  • einen Neuaufbau bildungsbereichs- und trägerübergreifender Netzwerke,
  • eine Weiterentwicklung bestehender Kooperationen zu bildungsbereichs- und trägerübergreifenden Netzwerken und
  • eine Ergänzung des Aufgabenspektrums bestehender bildungsbereichs- und trägerübergreifender Netzwerke

zum Ziel haben.

Gefördert werden können eine Planungs- und eine anschließende Durchführungsphase.

Die Planungsphase umfasst den Aufbau der Netzwerke und die Ausarbeitung von innovativen Maßnahmen. Die Durchführungsphase beinhaltet die Realisierung der Maßnahmen.

Unter Netzwerken werden dauerhafte Beziehungen zwischen verschiedenen Bildungsträgern aus mehreren Bildungsbereichen, den Nachfragern/Nutzern und anderen Akteuren im Feld lebensbegleitenden Lernens verstanden, die dazu dienen, die Bildungsbereitschaft der Menschen zu stärken sowie formelle und informelle Lernmöglichkeiten gemeinsam und übergreifend zu erweitern und zu verbessern. Die vorhandenen Ressourcen sollen dabei in einem kommunikativen und kooperativen Verbund zur Entwicklung einer neuen Lernkultur, zur Erhöhung der Partizipation, Autonomie und Selbständigkeit der Lernenden sowie für Innovationen und Kompetenztransfer optimiert werden.

Kriterien für die Definition einer Region sind der räumliche und der funktionale Zusammenhang.

 

2.2 Weitere Auswahlkriterien für die Förderung

Gefördert werden nur solche Netzwerke, die

  • der Stärkung der Bildungsnachfrage und der Nutzerorientierung sowie
  • der gezielten Mobilisierung neuer Lerner/innen, insbesondere bisher bildungsferner und benachteiligter Personen, dienen und
  • sich aktiv und regelmäßig an trägerübergreifenden Werbekampagnen wie dem bundesweiten Lernfest sowie
  • am überregionalen Erfahrungsaustausch beteiligen.

Darüber hinaus müssen die Netzwerke die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Bildungs- und Beschäftigungssystem fördern.

Voraussetzung für die Förderung von Netzwerken ist zudem, dass sie

  • gemeinsam innovative Maßnahmen zur Realisierung "Lernender Regionen" durchführen (siehe Profilbildung der Netzwerke),
  • sich aus wichtigen regionalen oder lokalen Bildungseinrichtungen und weiteren Mitgliedern, insbesondere der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie der Wirtschaftsförderung, zusammensetzen (siehe potentielle Mitglieder der Netzwerke) und
  • nachhaltig angelegt sind, d.h. sich nach Auslaufen dieser Förderung selbst tragen (siehe Nachhaltigkeit der Netzwerke).

 

2.2.1 Profilbildung der Netzwerke

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Netzwerke Arbeitsschwerpunkte bilden. Eine Profilierung der Netzwerke soll der Durchführung von innovativen Maßnahmen, insbesondere in folgenden Bereichen, dienen:

  • Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen,
  • bessere Verzahnung von allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung,
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Beschäftigungs- und Arbeits-marktpolitik, Wirtschaftsförderung sowie anderen Politikbereichen zur Förderung der Handlungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen,
  • Erhöhung der Transparenz der Bildungsangebote im Sinne einer stärkeren Nutzerorientierung, z.B. durch Bündelung der Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebote und Bereitstellung neuer Serviceleistungen, auch für selbstgesteuertes Lernen,
  • Erhöhung der Qualität und Verwertbarkeit der Bildungsangebote, z.B. durch Vereinbarung gemeinsamer Qualitätskriterien und Austausch über Verfahren der Qualitätsentwicklung,
  • Entwicklung und Erprobung von Fortbildungsmodulen für das Personal, z.B. zu Lerntechniken, Methodik/Didaktik, Lernberatung und –begleitung, sowie zum Netz- werkmanagement,
  • Stärkung der Kreativität sowie Eigenverantwortung der Menschen beim formellen wie informellen Lernen, z.B. durch neue Lernarrangements,
  • Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur gemeinsamen Zertifizierung des Lernerfolgs bei formellen und informellen Lernaktivitäten und
  • Förderung des Zugangs zu neuen IuK-Technologien, Erhöhung der Medienkompetenz sowie Erprobung neuer Lernarrangements.

Hinsichtlich der Profilbildung sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, bei denen ein deutlicher Mehrwert (qualitative und quantitative Verbesserung) durch die Vernetzung erreicht wird, oder die durch die Vernetzung überhaupt erst ermöglicht werden.

Es sind solche Netzwerke förderfähig, die eine den wesentlichen inhaltlichen Zielen und Aufgaben sowie ihrer spezifischen Profilbildung angemessene Ziel- und Aufgabenbeschreibung, Umsetzungsplanung, Zusammensetzung und Organisation, Ressourcenausstattung und eine angemessene regionale Reichweite nachweisen können. Bei der Aufgabenplanung und –umsetzung ist auf die Übertragbarkeit der Konzepte bzw. Maßnahmen zu achten (Transfer).

 

2.2.2 Potentielle Mitglieder der Netzwerke

Mitglieder eines Netzwerks können sein:

  • allgemein- und berufsbildende Schulen, Hochschulen, Träger und Einrichtungen der außerschulischen und der außer- bzw. überbetrieblichen Bildung, gewerkschaftliche Bildungsorganisationen und Bildungswerke der Wirtschaft, Volkshochschulen, kirchliche Bildungsträger, kommerzielle Anbieter, Fernlehrinstitute und sonstige Bildungseinrichtungen;
  • selbstorganisierte Lernergruppen, Vertreter/innen von Verbraucherschutzorganisationen, Lehrer/innen und betriebliche Ausbilder/innen sowie Entwickler/innen von Lehr- und Lernmaterialien;
  • Betriebe (vor allem kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft), Kammern, Gewerkschaften, Organisationen zur Wirtschaftsförderung;
  • Bildungsberatungsstellen, Jugendämter, Arbeitsämter und sonstige Verwaltungen, Beschäftigungsgesellschaften;
  • kulturelle und soziokulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Kunst- und Musikschulen ebenso wie Jugend-, Senioren-, Frauen-, Sport- oder Umweltgruppen und Projekte.

Die Mitgliedschaft an den offen angelegten Netzwerken erfolgt gleichberechtigt auf freiwilliger Basis. Der Zugang für weitere Mitglieder im Rahmen der Zielsetzung des Programms muss gewährleistet sein. Bei der Netzwerkgründung sind verschiedene Organisationsformen (z.B. gemeinnütziger e.V., GmbH, Verbünde auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mehrerer Partner) möglich. Die Organisationsform und das Netzwerkmanagement sollen der Zielsetzung und Profilbildung der Netzwerke angemessen sein.

Besonders förderwürdig sind auch Netzwerke, die länderübergreifend und/oder grenzüberschreitend angelegt sind.

 

2.2.3 Nachhaltigkeit der Netzwerke

Die Netzwerke sollen grundsätzlich auf Dauer angelegt sein. Die Förderung eines Netzwerks im Rahmen dieses Programms entwickelt sich degressiv, das heißt, die Netzwerke müssen sich frühzeitig, bereits während der Laufzeit der Projektförderung, mit Wegen zu einer langfristigen und dauerhaften Eigenfinanzierung befassen.

Vorstellungen zur Realisierung einer angemessenen Eigenbeteiligung der Netzwerke an der Finanzierung und deren Erhöhung während der Programmlaufzeit sind bereits im förmlichen Förderantrag (auch für die Planungsphase) zu erläutern. Eine materielle Unterstützung seitens der Kommunen oder Träger (z.B. Bereitstellung von Räumen, sonstige Sachleistungen, ggf. direkte Zuschüsse) und durch Beiträge der Nutzer, Sponsoren usw. ist anzustreben.

 

3. Zuwendungsempfänger

3.1 Planungsphase

Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen. Soweit sich ein Netzwerk noch nicht als juristische Person organisiert hat, ist auch eine natürliche oder juristische Person antragsberechtigt, die von allen Netzwerkmitgliedern bzw. bereits bekannten künftigen Netzwerkmitgliedern durch rechtsverbindliche Unterschrift die Federführung für die Planungsphase erhalten hat.

3.2 Durchführungsphase

Antragsberechtigt für die Förderung der Durchführungsphase ist eine juristische Person,

  1. die sich aus den Mitgliedern eines Netzwerkes im Sinne dieses Förderprogramms organisiert hat und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt (z.B. gemeinnütziger e.V., GmbH) oder
  2. die im Rahmen eines Verbundprojektes die Federführung für ein Netzwerk übernimmt und im Bedarfsfall zugleich die Bundeszuwendung in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form teilweise an andere Verbundpartner weiterleiten kann (Weiterleitung im Sinne von Nr. 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung). Eine Weiterleitung kommt nur dann in Betracht, wenn ein anderer Verbundpartner seine eigenen Aufwendungen nachweislich nicht ohne Fördermittel finanzieren kann. Das BMBF wird nur Zuwendungsempfänger zur Weiterleitung ermächtigen, die Gewähr dafür bieten, dass sie das Förderregelwerk des BMBF anwenden und die Finanzkontrolle gegenüber den Letztempfängern ausüben können.

 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Der Aufbau einer "Lernenden Region" erfordert das Zusammenwirken möglichst vieler Bildungseinrichtungen, Bildungsnutzer und Partner aus der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Kultur sowie weiterer intermediärer Einrichtungen der Region. Die Partner eines Netzwerks müssen bereit sein, arbeitsteilig zusammenzuarbeiten. Zielsetzung, Art, Umfang und Dauer der Zusammenarbeit müssen innerhalb der Antragsfristen schriftlich geregelt werden.

Soweit ein Netzwerk nach Nr. 3.2, Buchst. b) organisiert wird, muss vor der Förderentscheidung eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner nachgewiesen werden. Kriterien für eine solche Übereinkunft sind einem Merkblatt (Vordruck Nr. 0110 -siehe dazu Nr. 7.3) zu entnehmen. Eine Hilfestellung für Kooperationsvereinbarungen kann bei Bedarf der Projektträger (siehe Nr. 7.5) leisten.

 

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1
Die Zuwendung ist auf einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren begrenzt. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

5.2
Zuwendungen werden zunächst für eine einjährige Planungsphase gewährt (in Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung).

5.3
Für die Durchführungsphase können Zuwendungen nur als Anteilfinanzierung bewilligt werden. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung erwartet. Von den Netzwerken sollen möglichst auch Drittmittel eingeworben werden. Die Drittmittel (z.B. Finanzierungsanteile des Landes oder ESF-Mittel) sind in der Finanzierungsübersicht gesondert auszuweisen.

Die Förderung in der Durchführungsphase ist degressiv angelegt. In den ersten 2 Jahren sollen die Fördermittel 80 % des zuwendungsfähigen Aufwandes nicht überschreiten.

Alle Zuwendungsempfänger müssen rechtzeitig vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der Durchführungsphase die Leistungen der Netzwerke, deren strukturellen Aufbau sowie die Umsetzung innovativer Maßnahmen in einem Sachbericht darstellen. Zu diesem Zeitpunkt sind ebenfalls konkrete Konzepte der Weiterfinanzierung des Netzwerkes nach Auslaufen der BMBF-Förderung aufzuzeigen.

5.4
Auf der Basis der Begutachtung durch die wissenschaftliche Begleitung und den Lenkungsausschuss wird über die Anschlussförderung nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Durchführungsphase entschieden.

Im Falle der Weiterförderung sollen die Fördermittel 60 % des zuwendungsfähigen Aufwandes nicht überschreiten.

5.5
Die Bemessung der Fördermittel für ein Netzwerk richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf der Netzwerke und ihrer Profilbildung. Bemessungsgrundlagen für Personal- und Sachmittel sind die nach den Standardregelungen für die Projektförderung des BMBF zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden kann grundsätzlich auch der Aufwand für Organisation und Management der Netzwerke, für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Personal- und Sachaufwand für die projektbezogene wissenschaftliche Begleitung. Investitionen können nur in begründeten Ausnahmefällen als zuwendungsfähig anerkannt werden.

5.6
Eine Kumulation von Mitteln aus diesem Programm und Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet.

5.7
Das Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag ist zu bestätigen, dass es sich um eine zusätzliche Maßnahme handelt.

5.8
Für die Haushaltsjahre 2001 bis 2006 stehen für dieses Programm im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts voraussichtlich insgesamt rund. 130 Mio. DM zur Verfügung. Die Bundesmittel stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Zusätzlich setzt das BMBF für dieses Programm im selben Zeitraum Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 100 Mio. DM ein.

 

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungen werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P bzw. ANBest-GK) in Verbindung mit den "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF 98).

Ausnahmsweise werden die "Nebenbestimmungen des BMBF für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf Kostenbasis" (NKBF 98) Bestandteil der Zuwendungen, wenn im Rahmen eines Verbundprojektes (vgl. Nr. 3.2 Buchst. b) ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf Kostenbasis gefördert wird.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 4. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturinterventionen, des Einheitlichen Programmplanungsdokuments Ziel 3 für Deutschland (am 10.10.2000 von der Europäischen Kommission genehmigt – K [2000] 2414 [Nr. 1999 DE 05 3 DO 001]) sowie des Operationellen Programms des Bundes Ziel 1 (am 21.02.2001 von der Europäischen Kommission genehmigt – K [2001] 25 [Nr. 2000 DE 05 1 PO 007]).

 

7. Verfahren

Die Förderung erfolgt auf der Basis von Anträgen aus den Regionen.

7.1 Planungsphase

Das Verfahren ist zweistufig. Für die Planungsphase ist unter dem Kennwort "Lernende Regionen" bis zum 31.10.2001 schriftlich in 2-facher kopierfähiger Ausfertigung zunächst eine Vorhabenskizze vorzulegen. Sie soll nicht mehr als 15 DIN-A4-Seiten (Ausschlußkriterium) umfassen. Später eingehende Skizzen können für diese Ausschreibungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Abgabeort für die Skizzen ist der vom BMBF beauftragte Projektträger (siehe Nr. 7.5).

Es gilt der Eingangsstempel des Projektträgers!

Neben den Standardinhalten zur Vorhabenbeschreibung (siehe Richtlinien zu AZA/AZK 6, Abschnitte I-VI) müssen die Vorhabenskizzen auch eine

  • Beschreibung der wesentlichen Ziele und Aufgaben und des zu erwartenden Nutzens des Netzwerks und seines spezifischen Profils (innovative Maßnahmen) für die Region,
  • Darstellung der bestehenden Kooperationsbeziehungen und der geplanten Netzwerkbildung (z.B. Satzungsentwurf, Festlegung der Federführung und der Eignung des Antragstellers, beteiligte bzw. vorgesehene Partner und ihre Kompetenzen und Potenziale, geplante Arbeitsteilung, regionale Reichweite),
  • Erläuterung der Vorstellungen zur Nachhaltigkeit des geplanten Netzwerks und
  • -soweit zutreffend - Darstellung der bisherigen bzw. geplanten Förderung des Vorhabens aus öffentlichen Mitteln sowie
  • eine Darstellung des Finanzbedarfs (Personal- und Sachkosten)

enthalten.

Außerdem sind der Vorhabenskizze des Koordinators (Antragsteller) von allen Netzwerkmitgliedern Bestätigungen zur Übertragung des Mandats sowie Erklärungen zur Mitwirkung im Netzwerk beizufügen.

Nach Einholung der Stellungnahmen der Länder wird der Lenkungsausschuss voraussichtlich bis zum 31.12.2001 festlegen, welchen Vorhaben die besten Perspektiven zuerkannt werden. Gegebenenfalls wird der Lenkungsausschuss Empfehlungen aussprechen, die in der Planungsphase berücksichtigt werden sollen. Diese können sich sowohl auf die geplante Netzwerkstruktur als auch die Profilbildung der Netzwerke beziehen. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswertung informiert.

Für die Vorhaben, die vom Lenkungsausschuß als förderfähig bewertet worden sind, ist in einer zweiten Stufe ein förmlicher Antrag bis spätestens zum 31.01.2002 beim DLR-PT einzureichen. Nach Prüfung der Anträge erteilt das BMBF dann jeweils einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Die Förderung der Planungsphase umfasst 12 Monate.

7.2 Durchführungsphase

Anträge auf Förderung der Durchführungsphase können nicht ohne vorgeschaltete Planungsphase gestellt werden.

Für die geförderten Netzwerke muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Planungsphase ein förmlicher Antrag für die Durchführungsphase vorliegen. Dieser ist beim DLR-PT (siehe Nr. 7.5) unter dem Kennwort: Durchführungsphase "Lernende Region" schriftlich in 2-facher kopierfähiger Ausfertigung und auf Datenträger (MS Word) einzureichen. Er soll nicht mehr als 25 DIN-A-4 Seiten umfassen. Später eingehende Anträge können für diese Runde nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderanträge müssen neben den Standardinhalten (siehe Richtlinien zu AZA/AZK) auch folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung der wesentlichen Ziele und Aufgaben und des zu erwartenden Nutzens des Netzwerks und seines spezifischen Profils (innovative Maßnahmen),
  • Darstellung der regionalen Ausgangslage, insbesondere Defizit- und Zielgruppenanalyse,
  • Darstellung der bestehenden Kooperationsbeziehungen und des Stands der Netzwerkbildung sowie der beabsichtigten Zusammenarbeit (u.a. Netzwerkorganisation und –management, Satzung, Festlegung der Federführung, beteiligte Partner und ihre Ressourcen, Arbeitsteilung bei der Projektbearbeitung zwischen den beteiligten Partnern, regionale Reichweite),
  • Beschreibung der Planung und Schritte zur Sicherung der Dauerhaftigkeit des Netzwerks (Finanzierung, Organisation, Businessplan),
  • Vorstellungen zur überregionalen Übertragung von Ergebnissen,
  • - soweit zutreffend - Darstellung der bisherigen bzw. geplanter Förderung des Vorhabens aus öffentlichen Mitteln.

 

Der Lenkungsausschuss wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel voraussichtlich bis zum 28. Februar 2003 prüfen, welche Netzwerke weitergefördert werden sollen. Nach positiver Entscheidung über die Förderanträge wird dann jeweils ein schriftlicher Zuwendungsbescheid vom BMBF erteilt.

7.3 Vordrucke

Vordrucke für die förmliche Antragstellung, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen. Vordrucke werden auf Anforderung auch vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

7.4 Abwicklung

Die Länder geben zu den sie betreffenden Anträgen eine Stellungnahme ab. Das Sitzland wird in diesem Zusammenhang auch die Zusätzlichkeit des Vorhabens bestätigen. Der Projektträger (siehe Nr. 7.5) leitet die Förderanträge unmittelbar allen Mitgliedern des Lenkungsausschusses zu.

Das Programm wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung analysiert und ausgewertet. Die Bereitschaft zur Selbstevaluation des Projekts und zur Beteiligung an der Evaluation des Programms ist erforderlich. Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich auch netzwerkübergreifend zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. Außerdem gelten die Vorschriften für die Bewirtschaftung der Mittel des Europäischen Sozialfonds.

7.5 Projektträger

Mit der Betreuung der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms "Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung als Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger des BMBF
Südstraße 125
D – 53175 Bonn
Telefon: 0228/3821 - 173 oder - 206
Telefax: 0228/3821 - 323
e-mail: lernende.regionen@dlr.de
Internet: www.dlr.de/PT

Dort können Auskünfte zur Förderung der beschriebenen Vorhaben eingeholt werden. Interessenten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen und Kontakt mit der/m zuständigen Ländervertreter/in im Lenkungsausschuss aufzunehmen.

Der Projektträger wird in Kooperation mit dem Adolf Grimme Institut (Köln) die Gesamtaufgaben zur Programmumsetzung übernehmen.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. Juli 2001
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Klaus Luther


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