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Prof. Dr. Nicole Schweikardt
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Klausurhinweise zur Vorlesung Logik in der Informatik


Checkliste — zur Klausur müssen Sie mitbringen:


Details zur Klausur


Bitte beachten Sie den folgenden Auszug aus der ZSP-HU, § 111 und § 112:

§ 111 (1): [...] Wer bei der Ablegung einer Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird die Täuschung erst bekannt, nachdem die Erbringung der Studienleistung oder das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, wird die Bestätigung aufgehoben und eingezogen. Die Leistungspunkte werden entzogen.
§ 111 (2): Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn [...] nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. [...]
§ 111 (3): Bei wiederholter Täuschung oder wiederholtem Täuschungsversuch kann die Studentin oder der Student von der Wiederholung der betroffenen Studienleistung oder Prüfung ausgeschlossen werden.
[...]
§ 111 (5): Wird eine Täuschung erst bekannt, nachdem die Abschlussdokumente nach § 115 erteilt sind, kann der akademische Grad nach Maßgabe der landesrechtlichen Regelungen entzogen werden.
§ 112 (1): [...] Wer bei der Ablegung einer Prüfung stört oder zu stören versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird die Störung erst bekannt, nachdem die Erbringung der Studienleistung oder das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, wird die Bestätigung aufgehoben. Die Leistungspunkte werden entzogen.
[...]
§ 112 (2): Eine Störung oder ein Störungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Hilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch geleistet wird oder andere Studentinnen und Studenten trotz Ermahnung bei der Erbringung der Studienleistung oder Ablegung der Prüfung beeinträchtigt werden.
§ 112 (3): § 111 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.