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Prof. Dr. Nicole Schweikardt
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Take-Home-Klausur zur Vorlesung Logik in der Informatik


Stand: Donnerstag, 11.06.2020, 16h00

Wie bereits angekündigt, wird die ursprünglich für den 06.04.2020 geplante Klausur zur Veranstaltung "Logik in der Informatik" aus dem Wintersemester 2019/20 am Mittwoch, den 17.06.2020, ausschließlich als Take-Home-Klausur in digitaler Form stattfinden. Um sich für diese Klausur anzumelden, gehen Sie genau so wie sonst auch vor (über das Prüfungsbüro und Agnes; insbesondere sind die vom Prüfungsbüro festgesetzten Fristen zu beachten).

Am Montag, den 15.06.2020, findet um 15:00-16:30 Uhr ein Zoom-Meeting mit einem ausführlichen Testlauf zur Klausur (der Zugang erfolgt durch Klicken auf diesen Link) mit allen Teilnehmer*innen statt. Der Testlauf dient in erster Linie dem Zweck, organisatorische Fragen zu klären und einen reibungslosen Ablauf auf technischer Seite sicher zu stellen. Wir empfehlen allen Klausurteilnehmer*innen dringend, an diesem Testlauf teilzunehmen.

Es folgen genauere Informationen über den Ablauf der Take-Home-Klausur. Bitte lesen Sie sich die hier erhältlichen Informationen und Regelungen im Detail durch!

Checkliste — das benötigen Sie zur Teilnahme an der Take-Home-Klausur:

Genereller Ablauf der Take-Home-Klausur:

Die Organisation der Take-Home-Klausur erfolgt über einen neuen Moodle-Kurs, in welchen die Teilnehmer*innen von den Prüfern (nach erfolgreicher und insbes. fristgemäßer Anmeldung übers Prüfungsbüro (wie üblich über Agnes)) eingetragen werden. Sobald Sie in diesem Moodle-Kurs eingetragen sind (das wird vermutlich zwischen dem 11.6.20 und dem 15.6.20 geschehen) werden Sie per Email darüber benachrichtigt.

Am Prüfungstermin, also dem 17.06.20, ist der Ablauf wie folgt:

Vorbereitungen zur Take-Home-Klausur:

Support während der Klausur:

Für die Teilnehmer*innen gibt es folgende Möglichkeiten, während der Klausur Kontakt zu den Prüfern aufzunehmen oder technischen Support zum Umgang mit Moodle zu erhalten:

Generelle Regelungen:

  1. Sie brauchen eigenes Papier und einem dokumentenechten blau oder schwarz schreibenden Schreibstift.
  2. Lösungen müssen persönlich, alleine und handschriftlich angefertigt sein - sonst werden sie nicht bewertet.
  3. Als Hilfsmittel sind alle Materialien erlaubt, die in der Vorlesung und Übung "Logik in der Informatik" zur Verfügung gestellt wurden (Skript, Übungsaufgaben, eigene Notizen). Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
  4. Jede/r Klausurteilnehmer*in muss seine/ihre Klausur selbständig und alleine lösen und darf während der Klausur keinen Kontakt zu anderen Personen haben. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch bzw. Täuschung.
  5. Jede Seite, die als Lösung eingereicht wird, muss in der ersten Zeile mit folgenden Daten markiert sein: Name, Vorname, Matrikelnummer, Unterschrift; andernfalls werden diese Seiten nicht gewertet.
  6. Begründungen sind nur dann nötig, wenn die Aufgabenstellung dies verlangt.
  7. Benutzen Sie ausschließlich einen blau oder schwarz schreibenden dokumentenechten Stift; alle mit einem anderen Stift angefertigten Lösungen werden nicht gewertet.
  8. Werden zu einer Aufgabe zwei oder mehr Lösungen angegeben, so gilt die Aufgabe als nicht gelöst. Entscheiden Sie sich also immer für eine Lösung.
  9. In der Klausur können maximal 100 Punkte erreicht werden. Werden insgesamt 40 oder mehr Punkte erreicht, so ist die Prüfung bestanden.

Bitte beachten Sie den folgenden Auszug aus der ZSP-HU, § 111 und § 112:

§ 111 (1): [...] Wer bei der Ablegung einer Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird die Täuschung erst bekannt, nachdem die Erbringung der Studienleistung oder das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, wird die Bestätigung aufgehoben und eingezogen. Die Leistungspunkte werden entzogen.
§ 111 (2): Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn [...] nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. [...]
§ 111 (3): Bei wiederholter Täuschung oder wiederholtem Täuschungsversuch kann die Studentin oder der Student von der Wiederholung der betroffenen Studienleistung oder Prüfung ausgeschlossen werden.
[...]
§ 111 (5): Wird eine Täuschung erst bekannt, nachdem die Abschlussdokumente nach § 115 erteilt sind, kann der akademische Grad nach Maßgabe der landesrechtlichen Regelungen entzogen werden.
§ 112 (1): [...] Wer bei der Ablegung einer Prüfung stört oder zu stören versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird die Störung erst bekannt, nachdem die Erbringung der Studienleistung oder das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, wird die Bestätigung aufgehoben. Die Leistungspunkte werden entzogen.
[...]
§ 112 (2): Eine Störung oder ein Störungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Hilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch geleistet wird oder andere Studentinnen und Studenten trotz Ermahnung bei der Erbringung der Studienleistung oder Ablegung der Prüfung beeinträchtigt werden.
§ 112 (3): § 111 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.



Last modified: 11.06.2020
Nicole Schweikardt
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