Thomas Ney
Student an der HU-Berlin
Erste Studienpunkte sicher
Verfasst am 17. Februar 2007 um 15:55 Uhr | Kategorie: Studentenleben, Geschichte | Autor: Thomas | Keine KommentareSo, die ersten 4 Studienpunkte sind sicher. Das Portfolio und das Ewi-Essay sind abgegeben und nun warten nur noch 2 Prüfungen und die Hausarbeit Geschichte. Jetzt kann ich mich erst einmal auf den Umzug konzentrieren.
Vista läst auf sich warten
Verfasst am 05. Februar 2007 um 19:52 Uhr | Kategorie: Informatik | Autor: Thomas | Keine Kommentare
Eine Woche ist es nun draußen, doch wir warten immernoch auf unser Windows Vista für Informatik-Studenten. Andere Unis haben es laut Forenbeiträgen schon bereitgestellt, und auch wir sollten es bald bekommen.
Neue Studienordnung
Verfasst am 01. Februar 2007 um 18:01 Uhr | Kategorie: HU-Berlin | Autor: Thomas | Keine KommentareAm 19.01.2007 ist ein amtliches Mitteilungsblatt mit der veränderten Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten erschienen, welches durch § 49 Abs.1, mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Für uns ergeben sich ein paar Änderungen. Die Wichtigste Änderung hier:
§ 29 Anwesenheit in Lehrveranstaltungen
(1) Für Lehrveranstaltungen werden die Teilnahme der Studierenden und das
Selbststudium erwartet. Das Erfordernis regelmäßiger Teilnahme ist erfüllt,
wenn Studierende in mindestens 75 % der Präsenzzeit der
Lehrveranstaltung anwesend waren. Studierende, die Kinder oder
pflegebedürftige Angehörige versorgen, oder behinderte oder chronisch
kranke Studierende können auf Antrag auch bei geringerer Präsenz das
Teilnahmeerfordernis erfüllen. Über den Antrag entscheiden die jeweiligen
Lehrenden. Studierende können gegen die Entscheidung schriftlich unter
Angabe von Gründen beim zuständigen Prüfungsausschuss Einwendungen
erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach
Anhörung der oder des betreffenden Lehrenden. Die Entscheidung muss
begründet und den Studierenden schriftlich mitgeteilt werden.
(2) Eine Kontrolle der regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist
unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur zulässig
1. als Voraussetzung zur Vergabe von Studienpunkten,
2. zum Nachweis der aktiven individuellen oder kollektiven Mitarbeit
der Studierenden bei einer Prüfungsleistung,
3. bei Vorkursen bzw. Propädeutika, die zum Nachweis des Erwerbs
der für die Aufnahme des Fachstudiums geforderten Kompetenzen
dienen.
Für den Nachweis der aktiven und regelmäßigen Teilnahme an
Vorlesungen oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen genügt die
Selbsterklärung der Studierenden.
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